es geht auch anders, Kreativität (ein sehr höflicher Ausdruck für diese Vorgehensweise) ist gefragt:
… in den Kopierstellen der Gerichte wird seit Juli für Aktenkopien 1 Euro statt bisher 40 Cent pro vervielfältigter Seite verlangt. Das entspricht einer Erhöhung um 250 %.
Nach Berechnungen der VÖS haben sich die
Eingabegebühren für Privatanklagen um 260 Prozent, die für
Berufungen um 443 Prozent und die für
Nichtigkeitsbeschwerden um 576 Prozent erhöht.
Begründung:
Das Justizministerium unter Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beharrt auf der Gebührenerhöhung und verteidigt diese als “sachlich angemessen”, da die Arbeitskraft der Kanzleibediensteten bei den Gerichten durch Aktenvervielfältigungen in “zeitlich erheblichem Umfang” in Anspruch genommen werde.
Die Anhebung sei auch notwendig, “weil sich aufgrund der budgetären Vorgaben für die Justiz ein Mehrbedarf ergab, der aus allgemeinen Steuermitteln nicht abgedeckt werden wird”, heißt es in einer schriftlichen Reaktion auf das Schreiben der VÖS (Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen).
Fazit:
Ja es stimmt das sind keine neuen Steuern, sondern Gebühren.
Der österr. Steuer- und Sozialversicherungszahler kann sich ausmalen, wie das Banken und Wirtschaftshilfspaket rückfinanziert wird.
Quelle: Krone online vom 14.9.2009 http://www.krone.at/krone/S25/object_id__161506/hxcms/index.html
